Herzlich Willkommen!
Als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe arbeitet die Zarathustra Jugendhilfe in enger Kooperation mit den regionalen Jugendämtern und Sozialämtern zusammen.
Unser pädagogisches Team begleitet und unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen mit einem vielfältigen Spektrum ambulanter und stationärer Hilfsangebote.
Dabei ist es uns ein Anliegen, Menschen in schwierigen Lebenssituationen Vertrauen in die eigenen Kompetenzen fassen zu lassen, ihnen neue Wege und Perspektiven aufzuzeigen und ihre Selbstwirksamkeit erlebbar zu machen. Dazu setzen wir auf eine wertschätzende Beziehung zu den Betreuten und individuell angepasste Hilfen, die den Klient:innen ihre Fähigkeiten und Kompetenzen vor Augen führen und sie darin befähigen, ihre individuellen Ressourcen zur selbstständigen und verantwortungsvollen Partizipation in der Gesellschaft wahrzunehmen und Chancengleichheit zu erleben.
Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIII
Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung, die Familien, deren Lebensalltag durch psychosoziale Schwierigkeiten beeinträchtigt ist, bei der Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation professionell unterstützt. Die Familienhilfe verfolgt ein ganzheitliches Konzept, welches die individuellen Ressourcen der gesamten Familie sowie vorhandene Ressourcen im sozialen Umfeld miteinbezieht. Durch professionelle Hilfestellung bei der Entwicklung von Alltags- und Erziehungskompetenzen sowie beruflicher Perspektiven werden die Familien ebenso wie durch die Unterstützung bei der Existenzsicherung und sozialraumorientierten Freizeitanbindung befähigt, den Lebensalltag eigenständig zu bewältigen und die positive Entwicklung der Kinder auch durch die Nutzung vorhandener öffentlicher Ressourcen sicherzustellen.
- Stärkung der Erziehungskompetenzen und Unterstützung bei der Förderung der Kindesentwicklung
- Hilfestellung und Anleitung bei der Entwicklung von Alltagskompetenzen
- Ressourcenorientierte Entwicklung und Umsetzung von schulischen und beruflichen Perspektiven
- Sozialraumorientierte Freizeitanbindung
- Krisenintervention unter Einbeziehung der Kooperationspartner:innen
- Unterstützung bei der Existenzsicherung
- Zusammenarbeit mit den weiteren, an der Betreuung beteiligten Fachkräften
Erziehungsbeistandschaft
§ 30 SGB VIII in Verbindung mit § 27 SGB VIII und ggf. § 41 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft zielt auf die Bewältigung von Entwicklungsproblemen von Heranwachsenden zwischen 6 und 18 Jahren innerhalb des Familienverbands ab. Dies geschieht unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und unter Erhaltung des Lebensbezugs durch den Verbleib in der Familie. Die vielfältigen Hilfsmaßnahmen dienen der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung hinsichtlich der erlebten Selbstwirksamkeit und des Selbstbewusstseins ebenso wie die Entwicklung sozialer Kompetenzen.
Die Bewältigung der Entwicklungsprobleme wird außerdem durch die Stärkung der Erziehungskompetenzen der Sorgeberechtigten, die ressourcenorientierte Umsetzung schulischer und beruflicher Möglichkeiten sowie eine sozialraumorientierte Freizeitanbindung ermöglicht.
- Motivation der Betreuten zur Veränderung ihrer Lebenslage
- Entwicklung sozialer Kompetenzen
- Erleben der Selbstwirksamkeit und Stärkung des Selbstbewusstseins
- Ressourcenorientierte Entwicklung und Umsetzung von schulischen und beruflichen Perspektiven
- Stärkung der Erziehungskompetenzen der Sorgeberechtigten
- Sozialraumorientierte Freizeitanbindung
- Krisenintervention unter Einbeziehung der Kooperationspartner:innen
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35 SGB VIII in Verbindung mit §27 und § 41 SGB VIII
Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ist auf Jugendliche und junge Volljährige ausgelegt, die in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung gefährdet und auf eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung angewiesen sind. Die Unterstützung bezieht sich auf die individuelle Lebenssituation und Ressourcen der Betreuten. Mit dem Ziel der Verselbstständigung der Jugendlichen wird in einer intensiven Einzelbetreuung die Gestaltung des Alltags und der Freizeit unterstützt und die schulische oder berufliche Integration sowie Partizipation in der Gesellschaft gefördert.
- Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
- Förderung sozialer Kompetenzen
- Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags und der Freizeit
- Anleitung bei der Körper- und Gesundheitspflege
- Unterstützung bei der sozialen, schulischen und beruflichen Integration
- Unterstützung bei der Einteilung finanzieller Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts
Schulbegleitung
§ 54 SGB XII und § 35a SGB VIII
Ziel der Schulbegleitung ist es, Kinder und Jugendlichen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung im Schulalltag zu unterstützen und Ihnen das Recht auf Bildung und Teilhabe in allen Schulformen auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen.
Kennzeichnend für die pädagogische Arbeit der Schulbegleitung sind die Fokussierung auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes und daraus resultierende Förderbedarfe. Die Arbeitsinhalte sind durch die Individualisierung der Förderung sehr vielschichtig, umfassen grundlegend folgende Aufgaben:
- Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten
- Inklusion in den Klassenverband und Stärkung der Sozialkompetenzen
- Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und den Autonomiebestrebungen
- Begleitung, Orientierung und Hilfestellung im schulischen Alltag und allen Unterrichtsphasen
- Schaffung von Rückzugsräumen und Auszeiten
- Begleitung zu außerschulischen Lernorten, Klassenfahrten oder dem Schulweg
- Mitarbeit bei der Entwicklung von Hilfeplanzielen, der Umsetzung und Überprüfung derselben
- Kooperation mit der Schule, dem Jugendamt und den Erziehungsberechtigten
Schulbegleitung
nach § 75 SGB IX
Ziel der Schulbegleitung ist es, Kinder und Jugendlichen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung gemäß § 75 SGB IX bei Bildungsangeboten zu unterstützen und Ihnen das Recht auf Bildung und Teilhabe in allen Schulformen auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen.
Kennzeichnend für die pädagogische Arbeit der Schulbegleitung sind die Fokussierung auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes und daraus resultierende Förderbedarfe. Die Arbeitsinhalte sind durch die Individualisierung der Förderung sehr vielschichtig, umfassen allerdings grundlegend folgende Aufgaben:
- Unterstützung bei der Selbstversorgung und den gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens
- Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten
- Inklusion in den Klassenverband und Stärkung der Sozialkompetenzen
- Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und dem Autonomiebestrebungen
- Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltags und Schaffung von Rückzugsräumen und Auszeiten
- Begleitung, Orientierung und Hilfestellung im schulischen Alltag und allen Unterrichtsphasen
- Unterstützung bei der Umsetzung therapeutisch empfohlener Maßnahmen
- Begleitung zu außerschulischen Lernorten, Klassenfahrten oder dem Schulweg
- Mitarbeit bei der Entwicklung von Hilfeplanzielen, der Umsetzung und Überprüfung derselben
- Kooperation mit der Schule, dem Jugendamt und den Erziehungsberechtigten
Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen
§ 34 SGB VIII in Verbindung mit § 27 und § 41 SGB VIII
Das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen ist eine stationäre Hilfe zur Erziehung, die Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene auf eine selbstständige Lebensführung vorbereiten soll. Die Hilfe wird dabei an die individuellen Ressourcen der betreuten Jugendlichen angepasst.
Grundsätzlich zielt die Unterstützung auf die Identitätsentwicklung, soziale und berufliche Integration sowie Gestaltung und Strukturierung des Lebensalltags hinsichtlich der Wohnungsbeschaffung und finanziellen Sicherung.
- Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
- Förderung sozialer Kompetenzen
- Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags und der Freizeit
- Unterstützung bei der Beschaffung und dem Erhalt einer geeigneten Wohnmöglichkeit
- Anleitung bei der Körper- und Gesundheitspflege
- Unterstützung bei der sozialen, schulischen und beruflichen Integration
- Unterstützung bei der Einteilung finanzieller Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts
Qualitätssicherung
Eine der bedeutendsten Ressourcen in der Jugendhilfe sind unsere Mitarbeitenden. Das pädagogische Team setzt sich aus Sozialarbeiter:innen, Diplom Pädagog:innen, Erzieher:innen und Mitarbeiter:innen mit vergleichbaren pädagogischen Qualifikationen und umfangreichen beruflichen Kenntnissen und Kompetenzen zusammen. Um zu gewährleisten, dass sie in ihren Fachkompetenzen stets auf dem neusten Stand sind und somit professionelles, zielgerichtetes Handeln zu sichern, verwenden wir folgende Standards im Rahmen der systematischen Personalentwicklung:
- Regelmäßige Teambesprechungen
- Regelmäßige Supervisionssitzungen
- Externe Fortbildungen
- Teamentwickelnde Maßnahmen
- Regelmäßige Maßnahmen zur Reflexion und Evaluation
- Einzelcoaching
- Beteiligung an Qualitätsentwicklungsdialogen zwischen Träger und Jugendämtern
- Praxisorientierte Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen
Die individuelle Hilfeplanung findet stets im engen Dialog mit dem Jugendamt, den Familien, den Bildungsinstitutionen und therapeutischen Einrichtungen statt, sodass die Hilfe an den spezifischen Bedürfnissen und der Lebenswelt des Betreuten angepasst erfolgen kann.
Um unsere Arbeit möglichst transparent zu gestalten und die Ergebnisse stetig zielbezogen zu evaluieren, werden die einzelnen Prozesse unserer Tätigkeit detailliert dokumentiert. Des Weiteren dient die Dokumentation der Selbstkontrolle und als Tätigkeitsbeleg. Die Erfassung erfolgt unter anderem mittels folgender Berichterstattungen:
- Strukturierte Planung der Hilfemaßnahmen (in Kooperation mit den Jugendämtern)
- Festhalten fallbezogener Informationen
- Tägliche Dokumentation zu durchgeführten Hilfeleistungen
- Entwicklungsberichte
Da die Effizienz unserer Hilfeleistungen bei unserer Tätigkeit im Fokus steht, werden die Ergebnisse und Entwicklungen regelmäßig evaluiert und reflektiert. Ebenso finden regelmäßige Aktualisierungen zu den Anforderungen der benötigten Hilfeleistung statt.
Kontakt
Anschrift:
Zarathustra Jugendhilfe
Laurentiusstraße 69
51465 Bergisch Gladbach
E-Mail: info@zarathustra-jugendhilfe.de
Ansprechpartner
Geschäftsführer
Tel.: 0177 9570675
nader.khairi@zarathustra-jugendhilfe.de
Verwaltung
verwaltung@zarathustra-jugendhilfe.de
Pädagogische Leitung
Tel.: 0172 2313084
boukje.tetens@zarathustra-jugendhilfe.de
Bewerbungsportal
Unser sympathisches Team freut sich immer über Verstärkung.
Sie sind Sozialpädagog:in/ Sonderpädagog:inn/ Sozialarbeiter:in oder studieren Pädagogik oder Soziale Arbeit im fortgeschrittenen Semester? Sie haben bereits Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien, bringen viel Empathie mit und suchen nach einer verantwortungsvollen, vielseitigen Tätigkeit?
Dann freuen wir uns über Ihre Initiativbewerbung.
Senden Sie uns bitte Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen per E-Mail an info@zarathustra-jugendhilfe.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!